Gastkommentar zum Kulturgutschutzgesetz von Dr. Hermann Otto Solms im Weser Kurier
Der Gesetzentwurf zum ‚Schutz‘ von Kulturgut war von Anfang an falsch begründet und handwerklich wie inhaltlich schlecht gemacht. Er will Kulturgüter von national herausragender Bedeutung angeblich unter Schutz stellen. Doch in Wirklichkeit soll der Handel aller Kulturgüter ab einem gewissen Wert zustimmungspflichtig werden. Der Kunstmarkt in Deutschland würde zerstört, der Handel von Kunst- und Kulturgütern … Mehr erfahren