Solms: Keine Aushöhlung der grundgesetzlich garantierten Eigentumsrechte

Zu den Überlegungen, privates Wohneigentum für die Unterbringung von Flüchtlingen zu beschlagnahmen, erklärt der Vorsitzende des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung Eigentum, Dr. Hermann Otto Solms:

„Der Eingriff in das Privateigentum, wie er von der Bundesregierung derzeit geplant wird und von einzelnen Landesregierungen bereits gesetzlich beschlossen wurde, ist eine große Gefährdung für den inneren Frieden unserer Gesellschaft.

Wir sind uns der Sozialpflichtigkeit des Eigentums bewusst, aber privates Eigentum zu beschlagnahmen, um die Folgen der politischen Willkommenspolitik aufzufangen, ist der falsche Weg.

Die Bundesregierung darf die Unterbringung von Flüchtlingen nicht auf dem Rücken der privaten Eigentümer austragen. Die Willkommenskultur wird durch Zwang in ihr Gegenteil verkehrt. Zwang löst Widerstände aus und stört das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat nachhaltig. Der gesellschaftliche Schaden wäre immens.

Wer das gesellschaftliche Klima nicht vergiften möchte, kann nur auf Freiwilligkeit setzen.“

Die Deutsche Stiftung Eigentum setzt sich in Politik und Gesellschaft für die Wahrnehmung des Grundrechtes auf Eigentum ein.