Pressemeldung vom 12.10.2015: Verwaltungsgericht Lüneburg verteidigt Grundrecht auf Privateigentum

Dr. Hermann Otto Solms, Vorsitzender des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung Eigentum, zur aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg in Sachen Beschlagnahme von Wohneigentum:

„Es ist zu begrüßen, dass das Verwaltungsgericht Lüneburg eine Beschlagnahme der Stadt von Privateigentum für die Unterbringung von Flüchtlingen abgewiesen hat. Bevor der Staat zu Zwangsmaßnahmen wie Enteignung greift, muss er erst einmal alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen. Diese Aufgabe darf nicht auf Privatpersonen abgewälzt werden. Der Schutz des Eigentums ist eines der zentralen Grundrechte und für die Funktionsfähigkeit der Sozialen Marktwirtschaft unabdingbar.“