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Eigentum achten – Denkmäler erhalten

<p class="cvGsUA direction-ltr align-start para-style-body"><strong><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Alte Mauern und bewegliche Kulturgüter als stumme Zeugen einer fragwürdigen eigentumspolitischen Logik in den ostdeutschen Bundesländern nach der Wende – eine Perspektive eines Wiedereinrich</span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">ters in Brandenburg. Der Autor Erimar von der </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Osten ist stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen e.V. und Wiedereinrichter in der Uckermark.</span></strong></p> <p class="cvGsUA direction-ltr align-start para-style-body"><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">An vielen Ortseingängen kleiner </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Gemeinden in den östlichen Bun</span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">desländern überkommt Ortskundi</span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">gen ein Schauer von Nostalgie: Noch </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">vor wenigen Jahren stand da etwa </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">ein alter Schafstall oder eine mit Efeu überwachsene Mauer, dahinter ein ver</span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">wilderter Park. Der aus Feldsteinen er</span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">richtete Stall entsprach nicht länger den zweckrationalen Vorstellungen der Eigen</span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">tümer. Das mochte die Kommune oder der Nachfolgebetrieb des örtlichen Volkseigenen </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Guts (VEG) bzw. der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) oder ein Investor aus dem Westen sein. Der heutige Eigentümer vermochte keinen Mehrwert in der Erhaltung alter Gemäuer und Gärten zu entdecken. Der alte Schafsstall wurde kurzerhand geräumt und mit ihm all das, wofür er stand: ein Stück Heimatgeschichte und ein Identifikationspunkt der örtlichen Bevölkerung. Ist das nicht der normale Lauf der Dinge, ob im Osten oder im Westen, universell auf der ganzen Welt?</span></p> <p class="cvGsUA direction-ltr align-justify para-style-body"><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Alte Landsitze, Feldsteingemäuer, aber auch Kopfsteinpflaster, Hecken und Feldweggehölze haben überall in Deutschland einen schweren Stand. Da kann es nicht überraschen, dass auch in den neuen Bundesländern über drei Jahrzehnte emsig abgetragen und gerodet worden ist, um Platz für Zweckbauten und neue Straßen zu schaffen. Effizienz und Wirtschaftlichkeit sind für Viele der Maßstab aller Dinge. Ein Jammer, ein Ärgernis, mahnen Denkmalpfleger, Landschaftsplaner und Naturschützer. Sie beklagen, dass ungeheure Schätze dem steten Modernisierungsdruck preis</span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">gegeben werden. Könnte die Inkaufnahme dieser Verluste in den neuen Bundesländern zu den vielen umstrittenen Folgen des Restitutionsausschlusses für die Betroffenen der bedingungslosen Anerkennung der sowjetischen Bodenreform im Einigungsvertrag und in Bezug auf die Eigentumspolitik in den neuen Ländern in den Jahren danach gehören?</span></p> <p class="cvGsUA direction-ltr align-justify para-style-body"><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Kaum einer hat den Verfall kultureller Schätze und damit auch der Ästhetik der Kulturlandschaften in den neuen Bundesländern als Folge einer verfehlten Eigentumspolitik so treffend nachgezeichnet wie der 2019 verstorbene Bruno J. Sobotka, Herausgeber der mehrbändigen Reihe: »Burgen, Schlösser, Gutshäuser«. In seiner Einleitung zum Band »Wiedergutmachungsverbot? Die Enteignungen in der ehemaligen SBZ zwischen 1945 und 1949« schreibt er: »Es ist bedrückend, wie sich der Zustand dieses reichen Kulturerbes in den neuen Bundesländern dramatisch verschlechtert. Einige Objekte, die </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">von ihren Alteigentümern oder deren Nachkommen zurück erworben wurden, sind hervorragend saniert und restauriert worden. Bei der Rückgabe an Zwangsenteignete hätten zahlreiche Objekte gerettet werden können. So verrottet ein Großteil dieser wertvollen Bausubstanz, die sich heute im Besitz des Bundes, der Länder und von Gemeinden befindet.« Unzählige Zeugnisse belegen Sobotkas Annahme, dass dies wegen über Generationen gewachsener Bindungen, ortsspezifischem, kultur- historischem Verständnis und Rücksichtnahme weniger dort geschieht, wo betroffene Familien zurückgekehrt sind.</span></p> <p class="cvGsUA direction-ltr align-justify para-style-body"><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Hubertus von Dallwitz, ehemaliger Geschäftsführer der Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum, erinnerte daran, dass mit den Vertreibungen und Enteignungen der Landwirtsfamilien in der Sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949 diesen nicht nur die Existenzgrundlage genommen worden sei, sondern auch den Guts- und Herrenhäusern selbst. Den inzwischen denkmalgeschützten Bauten fehlten seitdem die sie erhaltenden land- und forstwirtschaftlichen Produktionsflächen, in deren Zentrum sie vor den Konfiskationen von 1945 standen. Die Denkmalpfleger vor Ort beklagten die unaufhaltsamen Abgänge leerstehender, verfallender Baudenkmäler der früheren Gutsanlagen. Beispielsweise seien von den im Jahr 2018 erfassten 990 Herrenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern etwa 200 in einem mäßigen bis sehr schlechten Bauzustand gewesen. Davon seien 63 kaum noch oder nicht mehr zu retten gewesen. Auch der Bestand der dazugehörigen historischen Wirtschaftsgebäude habe sich seit 1990 gravierend verringert.</span></p> <p class="cvGsUA direction-ltr align-justify para-style-body"><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Aufgrund einer Bestandsaufnahme der Herren- und Gutshäuser im Land Brandenburg berichtete Ingrid Reisinger, dass von 927 erfassten Burgen, Schlössern, Herren- und Gutshäusern etwa ein Viertel leer gestanden und vom Verfall bedroht gewesen seien (Quelle: Prof. Dr. Sabine Bock, Schwerin, in »Herrenhäuser im Wandel der Zeiten«, Begleitheft zur Ausstellung der Stiftung Mecklenburg, Thomas Helms Verlag, 2011). </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Nach der Wiedervereinigung rühmte sich Bundesfinanzminister Theo Waigel in einem Haushaltsvermerk, die »unentgeltliche Abgabe von bundeseigenen Schlössern, Burgen, sakralen und kulturellen Bauten« an Länder und Kommunen ermöglicht zu haben. Dazu erläuterte er, ohne den Bezug zu den ehemaligen Eigentümern herzustellen: »Die kostenlose Abgabe bestimmter Objekte wie z.B. Burgen und Schlösser verfolgt einen an- deren Zweck. Der örtliche Bezug dieser Objekte ist meist stark ausgeprägt. Vielfach bestimmen sie das Ortsbild. Daher sollten die Gebäude der Stadt oder Gemeinde oder dem Land gehören, mit der oder dem das betreffende Bauwerk in Verbindung gebracht wird«. (Quelle: Waigel, Theo: Aspekte der Tätigkeit der Bundesfinanzverwaltung in den neuen Ländern, In: Sobotka, Bruno J. (Hrsg.): Wiedergutmachungsverbot? Die Enteignungen in der ehemaligen SBZ zwischen 1945 und 1949, Mainz 1998, S. 174 f.) Hier ist keine Rede von den Familien, die diese Schlösser, Burgen, Herren- und Gutshäuser vor 1945 gebaut, erhalten, erweitert und zu dem gemacht hatten, was sie auch nach dem Mauerfall und bis heute erhaltenswert und kulturell wertvoll erscheinen lassen. Kein Wort zu den Tragödien, brutalen Vertreibungen, Exekutionen und sonstigen Schicksalen, die sich 1945 in den steinernen Zeugen ereigneten. Waigel verfügte großzügig </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">über kulturelle Schätze, die der Bundesrepublik 1990 zu treuen Hände zufielen und die ihr zuvor niemals gehört hatten.</span></p> <p class="cvGsUA direction-ltr align-justify para-style-body"><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Für viele finanzschwache Gemeinden wurden die alten Gemäuer eine Bürde, mit der mancher Gemeindevertreter am liebsten Tabula rasa gemacht hätte. Es waren und sind oft einzelne engagierte Bürger, die sich gegen den schleichenden Verfall der großen Bauern- und Gutshäuser, Schlösser und landwirtschaftlichen Hofanlagen wehren und diesen mit privatem Einsatz aufzuhalten suchen. </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Aus einem Gutachten des »Europäischen Zent- rums für Wirtschaftsforschung und Strategieberatung Schweizer Wirtschaftsforschungsinstituts Prognos AG« ging bereits 1996 hervor, dass heim- kehrende Alteigentümer sich nicht nur in besonderem Maße an regionalen Projekten aktiv beteiligten, sozial und gemeinnützig engagierten. Sie trügen mit einer Fülle von Ideen und Initiativen </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">wesentlich zur Belebung der Wirtschaft bei. Auch im Denkmalschutz und bei der Restaurierung von Kulturdenkmalen leisteten sie Vorbildliches. Sie würden Heimatstrukturen und Identifikationsmöglichkeiten für die Bevölkerung revitalisieren. Heute, 33 Jahre nach der Wiedervereinigung, nehmen wir wahr, dass sich diese Muster </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">zivilgesellschaftlichen Engagements und Einsatzes für erhaltenswerte Baustrukturen einzelner Wiedereinrichter verstärkt haben.</span></p> <p class="cvGsUA direction-ltr align-justify para-style-body"><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Das Gegenmodell beschreibt Jörg Gerke, ein profilierter Kenner der Agrarstrukturen in den neuen Bundesländern. Wenn er bemängelt, wie die Eigentums- und Bodenpolitik seit der </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Wiedervereinigung zur Ausräumung der Landschaft, Bildung von ländlichen Wüstungen und Ausverkauf der Landwirtschaft an externe, überregionale Investoren geführt hat, wird zugleich deutlich, dass sich die agrarpolitischen Ziele nicht länger an dem Leitbild eines eigenverantwortlich geführten Familienbetriebes, sondern an den Vorstellungen nicht-ortsansässiger Investoren und der vormaligen DDR-Agrarnomenklatur orientieren (vgl. Gerke, Jörg; Nehmt und euch wird gegeben: Das ostdeutsche Agrarkartell. Bauernlegen für neuen Großgrundbesitz und Agrarindustrie; 2008.) Der Erhalt von Denkmälern war nie Teil dieses Modells. </span></p> <p><strong><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Bewegliche Kulturgüter</span></strong></p> <p class="cvGsUA direction-ltr align-justify para-style-body"><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Während die nachhaltigen Bemühungen der zum Verband der Familienbetriebe Land und Forst zählenden Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) gegenüber der Bundesregierung, dem Bundestag, vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht verhindern konnten, dass alle Staatsgewalten zu Lasten einer Minderheit ein sogenanntes »Restitutionsverbot« für das während der sowjetischen Bodenreform konfiszierte Immobiliarvermögen der Alteigentümer Immobilien durchgesetzt haben, ist es gelungen, einen Anspruch der Alteigentümer auf Rückgabe ihres beweglichen Eigentums, namentlich von Kunstgegenständen und Kulturgütern, soweit sich diese in staatlichem Besitz befinden, durchzusetzen. Gemäß § 5 AusglLeistG sind Mobilien an die Alteigentümer zurückzugeben. </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Folgt man jedoch der eigentumspolitischen Logik einer Anerkennung der stalinistischen Vermögenskonfiskationen durch die Bundesrepublik im </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Zuge der Wiedervereinigung, verwundert es nicht, dass die Betroffenen in aller Regel keine oder nur geringe Unterstützung bei den notwendigen Recherchen, um den Verbleib ihrer konfiszierten Kunstgegenstände ausfindig zu machen, erhielten. In den Sammlungen von Museen und Archiven verweilen zahlreiche Werke, deren Herkunft als Raubkunst aus dieser Ära noch der Aufklärung harrt.</span></p> <p class="cvGsUA direction-ltr align-justify para-style-body"><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Einzelne Länder wie Sachsen-Anhalt und Sachsen leisteten mehr Hilfe als andere. Im Großen und Ganzen waren aber die Berechtigten auf sich gestellt und gerieten in einem von ihnen nicht verschuldeten Darlegungs- und Beweisnotstand. Die Bundesrepublik und die Länder höhlten den einst gewährten Anspruch § 5 AusglLeistG aus, indem sie es unterließen, ernstzunehmende Arbeitsstellen für Provenienzrecherchen zu finanzieren. Analog verhielt es sich im Hinblick auf die Wiedereinrichtung von Stiftungen. In den ländlichen Räumen waren viele Stifter zugleich Inhaber großer Betriebe.</span></p> <p class="cvGsUA direction-ltr align-justify para-style-body"><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Mit Blick auf den Fall »Gurlitt« hatte Staatsministerin Prof. Monika Grütters 2014 auf eine Passage aus der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD hingewiesen: »Die Restitution von Kunst- und Kulturgut, das von Behörden in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone/DDR den rechtmäßigen Eigentümern entzogen wurde, ist eine noch nicht abgeschlossene Aufgabe. Zur Klärung der Ansprüche früherer Eigentümer muss auch in diesen Fällen eine Provenienzforschung verstärkt werden.« Heute, knapp ein Jahrzehnt später, fällt die Bilanz sehr dürftig aus. Soweit der Autor erkennen kann, wurden diesem Unterfan- gen nur geringe finanzielle und personelle Res- sourcen zur Verfügung gestellt.</span></p> <p class="cvGsUA direction-ltr align-justify para-style-body"><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">2017 fragte die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen bei den Parteien an, inwieweit sie sich für eine gesetzliche Regelung, die die Deutsche Stiftung für Kulturgutverluste und die neuen Länder zu einer solchen Amtshilfe verpflichtet, engagieren wollten. Bis auf die Partei »Die Linke« sprachen sich zwar alle Parteien für die Rückgabe von Kunst- und Kulturgütern aus, wozu bereits eine gesetzliche Verpflichtung bestand. Während CDU/CSU und </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">FDP eine Zusammenarbeit mit den Betroffenen »nach bestem Wissen und Gewissen« wünschten, forderten die Partei »Bündnis 90/Die Grünen«, die Aufarbeitung von Kulturgutverlusten in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR »zu verstärken und zu fördern«. Ferner sprachen sie sich für weitergehende gesetzliche Regelungen aus. Dabei ist es allerdings geblieben.</span></p> <p class="cvGsUA direction-ltr align-start para-style-body"><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Im breiten Spektrum der deutschen Erinnerungskultur spricht Evelyn Zupke, Bundesbeauftragte für die Opfer der SED Diktatur, die tiefe, durch die Enteignung der Landwirtsfamilien während der sowjetischen Bodenreform zwischen 1945 und 1949 gerissenen Wunden in ihrem Jahresbericht 2023 (Drucksache 20/7150, Deutscher Bundestag &#8211; 20. Wahlperiode) an. Diese Familien, über Jahrzehnte als »Klassen- und Volksfeinde« stigmatisiert, wurden Opfer eines rigorosen und ideologisch motivierten Raubzugs, dessen eigentumspolitische und sozialkulturelle Folgen bis heute spürbar anhalten. In ihrer beratenden Funktion unterstützt Frau Zupke Bundestag und Bundesregierung sowie andere Institutionen in der Auseinandersetzung mit der kommunistischen Vergangenheit in der Sowjetischen Besatzungszone und der späteren DDR. Frau Zupke lässt die Geschichte dieses kommunistischen Raubes nicht in Vergessenheit geraten. Sie erinnert an das Leid jener, die infolge jener stalinistischen Maßnahmen ihrer Existenz beraubt und nach der Wiedervereinigung weitgehend vergessen wurden. In ihrem jüngsten Jahresbericht legt sie den Fokus auf die Bedeutung des schmerzhaften Verlustes von Kunst- und Kulturgut in jener Ära. Sie unterstreicht die dringende Notwendigkeit der Erforschung dieser Verluste, indem sie mit der ihr eigenen Tiefe und Präzision bemerkt: »die Entziehung des Kulturguts [stellt] weit mehr als einen finanziellen Schaden dar [], sondern ist verbunden mit einem Verlust eines Teils der eigenen Identität und einer mitunter vielschichtigen Repressionsgeschichte in der Familiengeschich</span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">te«. Ein Satz, der einen </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Kern ihrer Mission auf </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">den Punkt bringt.</span></p> <p class="cvGsUA direction-ltr align-start para-style-body"><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Wir bilanzieren: Die Aus</span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">löschung der Erinnerung an </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">die vormaligen Inhaberfami</span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">lien land- und forstwirtschaft</span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">licher Betriebe mag nicht immer </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">explizites Motiv sein, wird aber in </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Kauf genommen. Hätte man diesen </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Familien ihre alten Häuser, Hofanlagen </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">und Gärten unter Beachtung der schützen</span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">werten Interessen der Bürger in den Dörfern und Städten zurückgegeben, wären viele Baudenkmäler dank starker emotionaler Bindungen und Privatinitiative zu retten gewesen. Die Politik jedoch zeigte wenig Neigung, diesen stummen Zeugen rechtswidrigen Handelns Beachtung zu schenken. Die Eigentumspolitik seit 1990 hat vielmehr dafür gesorgt, die Ergebnisse völkerrechtswidriger Maßnahmen festzuschreiben und in Kauf zu nehmen, dass die meisten Betroffenen nicht zurückkehren konnten. Die Kommunen haben nicht die finanzielle Kapazität, sich um die alten Gemäuer zu kümmern und heutigen Betriebsinhabern fehlt oftmals die gewachsene Bindung und das ortsspezifische, kulturhistorische Verständnis für Kulturgüter. Der Bund und die Länder haben es versäumt, die Rückgabe von Kulturgütern mit einer effektiven Amtshilfe auszustatten. Am Portal des Gerichtsgebäudes in Lucca findet sich die Inschrift ‚Cavete culpam tacendi‘: Hütet euch vor der Schuld des Schweigens. Es lässt sich vertreten, dass die Schuld des Schweigens auch auf den Vertretern der Legislative, Exekutive und Judikative lastet, denn sie sind es, die verfassungsrechtliche Grundsätze gewährleisten sollen.</span></p> <p><strong><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none"><em>Zur Erinnerung</em></span><em><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">:</span> </em></strong></p> <p class="cvGsUA direction-ltr align-center para-style-body"><em><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Die Bodenreformverordnungen wurden </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">im stalinistischen Geist bereits im Sommer 1945 </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">in den von der KPD/SED dominierten Provinzialver</span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">waltungen formuliert und im September 1945 von ihnen erlassen. In der Folge wurden sie von den ebenfalls von </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">ihnen geführten Kreisbodenkommissionen umgesetzt. Dies wird mit dem landläufigen Ausdruck „sowjetische Bodenreform“ ebenso verschwiegen wie die Tatsache, dass es sich nicht um eine „Reform“, sondern um die größte – auch damals schon völkerrechtswidrige – Binnenvertreibung in Deutschland handelte. Internationale Staatsrechtler sind mehr als erstaunt darüber, dass ausgerechnet die Bundesrepublik, </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">ein freiheitlich-demokratisch verfasster Rechtsstaat, </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">sich dieses stalinistische Unrecht 1990 im Zuge der Wiedervereinigung mit Billigung durch das Bundesverfassungsgericht zu eigen mach</span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">te, um daraus fiskalischen Nutzen </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">zu ziehen.</span></em></p> <p>&nbsp;</p> <p><a href="https://www.deutsche-stiftung-eigentum.de/wp-content/uploads/S.-65-69.pdf">Eigentum achten &#8211; Denkmäler erhalten von Erimar von der Osten (Artikel als PDF)</a></p>

3 Fragen an die kulturpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag Anikó Glogowski-Merten

<p class="cvGsUA direction-ltr align-center para-style-body"><strong><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Das Denkmaleigentum verdeutlicht besonders eindrucksvoll die Gemeinnützigkeit von Eigentum. Welche Leistungen für die Allgemeinheit erbringen private Denkmaleigentümer? Und war es ein politischer Fehler, nach der deutschen Wiedervereinigung den Alteigentümern </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">die durch die sowjetische Bodenreform enteigneten Denkmale nicht zurückzugeben? Heute verfallen </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">viele dieser Denkmale im Besitz der Gemeinden und der Länder.</span></strong></p> <p class="cvGsUA direction-ltr align-center para-style-body"><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Private Denkmaleigentümer in der Bundesrepublik, die die Aufgabe der Pflege ihrer Denkmäler übernehmen, entlasten den Staat vielfach. Dass die Enteignungen der sowjetischen Bodenreform ohne Entschädigungen blieben, war kein Vorgehen, das wir Freie Demokraten unterstützen, aus dem es aber zu lernen gilt. Vor allem ist, mit Blick auf das Gemeinwohl, die Pflege der Denkmäler von nationaler Bedeutung voranzutreiben, um deren Verfall entgegenzuwirken.</span></p> <p><strong><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Denkmale sind Zeugen der Vergangenheit, aber sie sind auch Teil unserer Gegenwart. Trotzdem gibt es immer wieder Probleme, wenn es darum geht, Denkmale in moderne Nutzungsformen zu überführen oder sie energetisch zu sanieren. In welchem Maß sollten private Denkmale an moderne Bedürfnisse anpassbar sein und welche Möglichkeiten hat der Gesetzgeber?</span></strong></p> <p><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Der Gesetzgeber ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Entsprechend sollten unsere Anforderungen an die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude an zeitgemäßer Energieeffizienz und dem Erhalt historischen Wertes gleichermaßen orientiert sein, weshalb Sanierungsmaßnahmen, die das historische Erscheinungsbild des Bauobjektes nicht verändern, in der Regel genehmigungsfähig sind. Der Staat bezuschusst derlei Sanierungen, stellt erhebliche Steuererleichterungen zur Verfügung und belegt Eigentümer bei energetischen Sanierungsvorhaben mit weniger Auflagen.</span></p> <p><strong><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Der Erhalt privater Denkmale verschlingt viel Geld. Zugleich profitiert die Gesellschaft vom Denkmalerhalt. Öffentliche Unterstützung für den Erhalt privater Baudenkmale ist darum geboten. Wie unterstützt der Gesetzgeber den Denkmalerhalt und was lässt sich verbessern, insbesondere im Steuer oder Fördermittelrecht?</span> </strong></p> <p><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Der Erhalt von Denkmalen wird vielfältig gefördert. Modernisierungskosten können über 12 Jahre zu 100 Prozent abgeschrieben werden. In den ersten acht und in den letzten vier Jahren kann ein Teil der Modernisierungskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Kosten für den Denk- malerhalt sind dabei absetzbar und die originale Altbausubstanz kann steuerlich abgeschrieben werden. Auch Finanzierungskosten von Denkmaleigentümern, die ihr denkmalgeschütztes Gebäude nach der Sanierung vermieten, können zu 100 Prozent abgesetzt werden. Außerdem vergibt die KfW günstige Kredite sowie nicht rückzahlungspflichtige Tilgungszuschüsse für Denkmalerhalt und energetische Sanierung. Die Stiftung Denkmalschutz oder das Bund-Länder-Programm &#8222;Städtebaulicher Denkmalschutz&#8220; bieten weitere Zuschüsse, um historische Bausubstanz zu erhalten oder zu erneuern. Im Einkommensteuergesetz wird für eine deutliche steuerliche und finanzielle Entlastung gesorgt, die dem allgemeinen Interesse an der Denkmalpflege dient und deren besonderen Anforderungen und hohen Kosten gerecht wird.</span></p> <p>&nbsp;</p> <p><a href="https://www.deutsche-stiftung-eigentum.de/wp-content/uploads/S.-64.pdf">3 Fragen an Anikló Glogowski-Merten (Artikel als PDF)</a></p>

Eigentum gestern – heute – morgen: Der langjährige Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Stiftung Eigentum Prof. Dr. Otto Depenheuer im Gespräch mit seiner Nachfolgerin Prof. Dr. Judith Froese

<p>Eigentum gestern – heute – morgen</p> <p>&nbsp;</p> <p><strong>Herr Professor Depenheuer, Sie gehörten 2002 zu den Gründungspersonen der Deutschen Stiftung Eigentum. Warum war die Stiftung damals erforderlich?</strong></p> <p><strong>Depenheuer:</strong> Das Ziel der Stiftung Eigentum war und ist die Idee des privaten Eigentums wachzuhalten, auch und gerade vor dem Hintergrund des seinerzeitigen Offenbarungseides seiner Alter- native, des real existent gewesenen Sozialismus. Gerade in einer solchen Situation des Triumphes der Idee der persönlichen Freiheit und des privaten Eigentums gilt es sich der steten Gefährdung dieser Idee bewusst zu bleiben: „Erwirb es, um es zu besitzen“ formulierte es treffend Goethe. Da- her darf der Triumph des Privateigentums über die Idee des Kommunismus nicht als das Ende der Geschichte gesehen werden. Vielmehr müssen die prinzipiellen Gefährdungen und Herausforderungen, denen sich das Eigentum als Rechtsinstitut immer gegenübersehen wird, sowie die fortwirkenden Ressentiments gegen das Privateigentum überhaupt, gesehen und ihnen vorausschauend begegnet werden. Das ist umso schwieriger, je mehr an die Stelle offener Gegnerschaft das verdeckte, häufig unbewusste, im Einzelfall kaum erkennbare rechtskonstruktive und begriffliche Ressentiment die politische Auseinandersetzung bestimmt. So konnte der Boden dafür bereitet werden, heute via Volksentscheid offensiv einer Enteignung resp. Sozialisierung des Wohnungseigentums das Wort zu reden.</p> <p><strong>Frau Professorin Froese, was wollen Sie als neue Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirats mit der Deutschen Stiftung Eigentum erreichen?</strong></p> <p><strong>Froese:</strong> Die Deutsche Stiftung Eigentum hat sich der Eigentums- und Freiheitsidee verschrieben und betont gerade den Zusammenhang von Freiheit und Eigentum. Diese Bedeutung der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes hebt das Bundesverfassungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung hervor, wenn es davon spricht, dass sie dem Einzelnen einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich sichern soll. Das Eigentum war aber auch immer Gegenstand politischer Auseinandersetzung und gegenwärtig wie auch künftig wird sich das Eigentum der Kritik ausgesetzt sehen. Aus (rechts-)wissenschaftlicher Perspektive ergeben sich immer wieder neue Herausforderungen, das Verhältnis von Eigentum und öffentlichen Interessen auszubalancieren – sei es angesichts des Klimawandels, der Energiekrise, der Wohnraumbedürfnisse oder anderer Belange.</p> <p>Ein wesentliches Anliegen ist mir dabei die erfolgreiche Fortführung der mittlerweile 18 Bände umfassenden Bibliothek des Eigentums. Dabei lassen sich zugleich neue Möglichkeiten nutzen, wie eine open access Publikation, die die Inhalte der Bibliothek einem breiteren Publikum zugänglich macht. Die Publikation der Bände bedarf naturgemäß eines nicht unerheblichen zeitlichen Vorlaufs und einer intensiven wissenschaftlichen Ergründung der jeweiligen Fragestellungen. Thematisch möchte ich einen der nächsten Bände gerne dem Erbrecht widmen, das in der Bibliothek bislang noch nicht abgebildet ist. Hier stellen sich gleichsam grundlegende wie auch aktuelle Fragen. Daneben sind auch Formate wichtig, die stärker auf (tages-)politische Fragen eingehen können und Diskussionsforen bieten. Hier hat die Stiftung mit den Dachgartengesprächen, den Policy Papers und der Interviewreihe „Drei Fragen zum Eigentum“ in jüngerer Zeit bereits drei Formate etabliert, die weiter ausgebaut werden sollen.</p> <p><strong>Seit der Gründung der Deutschen Stiftung Eigentum im Jahr 2002 haben Sie, Herr Professor Depenheuer, als Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats die Bibliothek des Eigentums herausgegeben, insgesamt 18 Bände. Welche Themen waren Ihnen besonders wichtig? </strong></p> <p><strong>Depenheuer:</strong> Die wichtigste Funktion des Eigentums in einer sich rasant ändernden Welt scheint mir zu sein, sich auf das zu konzentrieren, was Eigentum vermitteln kann: Dem Einzelnen eine effektive Garantie eigener, realer Beherrschbarkeit zu geben. In einer sozialistischen Ordnung hat der Einzelne nur Anteilsrechte, die aber der Zuteilung durch Dritte, Bedingungen und Auflagen normiert und kontingentiert sind, den Einzelnen also existentiell abhängig werden lassen. In der aufziehenden digitalen Welt entziehen sich weitere zentrale Elemente der Lebensbewältigung der individuellen Beherrschbarkeit. Gerade vor diesem Hintergrund gewinnt die Idee der Eigentumsgarantie immer mehr an Bedeutung, weil der Einzelne sich grundsätzlich auf dessen Bestand und Verfügbarkeit verlassen kann. Seine Bedeutung liegt also im Zeitalter – virtueller und realer – Mobilität in seiner kompensatorisch wirkenden Immobilität: Als Medium von Heimat und Umwelt bleibt das Eigentum Identifikationsfaktor gerade in einer global agierenden Gesellschaft.</p> <p><strong>Froese:</strong> Das stimmt und gilt besonders in Zeiten von großer Unsicherheit, Zukunftsängsten und Sorgen angesichts der Herausforderungen durch mehrere Krisen (Angriffskrieg gegen die Ukraine, Energie- und Wirtschaftskrise, Klimawandel). Dem Eigentum kommt hier eine versichernde und stabilisierende Funktion zu. Andererseits impliziert Eigentum aber auch Verantwortung und so verwundert es nicht, dass auch Eigentümern die gegenwärtigen Entwicklungen Sorgen bereiten. Wer Grundbesitz hat, wird sich fragen, wie er sein Haus fit für die Zukunft machen kann, insbesondere in energetischer Hinsicht. Das ist aber längst nicht die einzige Herausforderung. So hat etwa eine alternde Gesellschaft andere Wohnbedürfnisse. Wenn die Politik zugleich – zu Recht – sicherstellen will, dass das Wohnen zur Miete, auf das breite Teile der Bevölkerung angewiesen sind, bezahlbar bleibt, stellt sich die Frage, wer die Herausforderungen in finanzieller Hinsicht schultern soll. Die aktuell geführte Diskussion um das „Aus“ für Öl- und Gasheizungen zeigt, wie emotional solche Fragen besetzt sind und welche Gratwanderung die Politik hier meistern muss.</p> <p>Die sozial-ökologische Transformation tangiert das Eigentumsgrundrecht in vielerlei Hinsicht. Aktuell diskutiert wird etwa, dass die Natur selbst Rechtssubjekt und damit nicht Eigentumsobjekt sein sollte. Solchen Akzentverschiebungen widme ich mich gemeinsam mit führenden Expertinnen und Experten aus der Rechtswissenschaft in dem nächsten Band der Bibliothek des Eigentums, der im kommenden Jahr erscheinen soll.</p> <p><strong>Braucht es Verbesserungen bei der ökonomischen Bildung junger Menschen in den Schulen, um die Bedeutung von Eigentum für eine unabhängige Lebensführung deutlicher zu machen?</strong></p> <p><strong>Depenheuer:</strong> Das wäre ebenso schön wie notwendig, allerdings bin ich skeptisch, ob sich dies in der gegenwärtigen Situation bildungspolitisch durchsetzen ließe. Ich fürchte, dass erst eine schwerwiegende Erschütterung des Wohlstandsstaates hier zu einem Umbruch im Denken und Handeln führen könnte. Das Grundgesetz mit seinem großartigen Freiheitsversprechen war auch erst möglich vor dem Hintergrund der größten Katastrophe in der deutschen Geschichte. Sowas kann man sich natürlich nicht wünschen; doch leider lehrt die Geschichte immer wieder, dass nur das Wissen um die steten Gefährdungen einer freiheitlichen Gesellschaft eine Rückbesinnung auf die grundsätzlichen Werte der staatlichen Gemeinschaft nachhaltig revitalisieren kann. Und dazu gehört in erster Linie die effektive Garantie des privaten Eigentums.</p> <p><strong>Eigentum und materielle Lebenssicherheit hängen eng zusammen. Wo steht Deutschland bei den Themen Wohneigentum und kapitalgestützte Altersvorsorge? Was kann die Bundesregierung besser machen?</strong></p> <p><strong>Froese:</strong> Das Bundesverfassungsgericht formuliert in ständiger Rechtsprechung, der Eigentumsgarantie komme die Funktion zu, dem Grundrechtsträger einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich zu erhalten und dem Einzelnen damit die Entfaltung und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu ermöglichen. Wer über Wohneigentum verfügt, hat im Vergleich zu einem Mieter eine andere Sicherheit im Alter, aber auch bei Krankheit und in anderen Wechselfällen des Lebens. In Deutschland ist die Eigentumsquote aber im europäischen Vergleich ausgesprochen gering. Lediglich die Hälfte der Deutschen verfügt über Wohneigentum. Gerade wegen der wichtigen Alterssicherungsfunktion, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung betont, wäre es wünschenswert, bessere Zugangsmöglichkeiten zum Eigentum für breite Schichten der Bevölkerung zu schaffen. Der Staat muss zunächst die Ermöglichungsbedingungen für den Eigentumserwerb gewährleisten und sollte wichtige Anreize setzen. Es ist dann Sache des Einzelnen, hiervon Gebrauch zu machen.</p> <p><strong>In der Bundeshauptstadt Berlin wird über Enteignungen und Vergesellschaftungen von Wohneigentum diskutiert, um soziale Zielsetzungen zu erreichen. Fehlt es an Respekt vor dem Eigentum? Welche Möglichkeiten sehen Sie, mit ökonomischen Mitteln die angestrebten politischen Ziele zu erreichen?</strong></p> <p><strong>Froese:</strong> Die Diskussionen um die Vergesellschaftung von Wohnraum zeigen, dass das Wohnen eine zentrale Frage für viele Menschen ist. Die Politik greift dies auf und sucht nach Lösungen. Diese können mit Eingriffen in das Eigentum der Vermieter verbunden sein, wie das Beispiel der sog. Mietpreisbremse zeigt. Wichtig ist aber, sich politisch und rechtlich zu vergewissern, welchem Missstand begegnet werden soll und welches Mittel hierzu geeignet und angemessen ist. In Berlin (wie auch in anderen Großstädten) besteht das Problem, dass es viele Menschen in die besonders begehrten Viertel zieht und sich dies preisbildend auswirkt. Eine marktwirtschaftliche Antwort hierauf ist der Wohnungsbau, der nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage auch preisbildend wirkt. Dieser ist aber nicht von heute auf morgen zu bewerkstelligen und durch Fachkräftemangel, Preissteigerungen und lange Lieferzeiten zusätzlich herausgefordert. Eine sozialstaatliche Antwort ist die Unterstützung besonders bedürftiger Personengruppen, insbesondere durch Wohngeld. Und eine realistische Antwort, mit der man aber keine Wählerstimmen gewinnen dürfte, ist die Einsicht, dass auch die beste Wohnungspolitik nicht gewährleisten wird, dass ein jeder in den besonders beliebten Vierteln wird wohnen können. Es geht also auch um Fragen der Verteilungsgerechtigkeit beim Zugang zum knappen Gut „bezahlbarer Wohnraum in begehrter Lage“.</p> <p><strong>In einer Gesellschaft, die Chancengleichheit hoch bewertet, werden das Eigentum und seine Vererbung oft als Ursache der Weitergabe von Ungleichheit empfunden. Ist das Erbrecht noch zeitgemäß?</strong></p> <p><strong>Froese: </strong>Das Grundgesetz spricht da eine eindeutige Sprache: Es gewährleistet das Erbrecht sowohl als Individualgrundrecht wie auch als Institut. Dass sowohl das Eigentum als auch das Erbrecht in einer Vorschrift – Art. 14 GG – geschützt sind, zeigt den engen Zusammenhang, der zwischen beiden Gewährleistungen besteht. Das Eigentum geht mit dem Tod des Erblassers nicht unter, sondern wird perpetuiert.</p> <p><strong>Depenheuer:</strong> Das Erbrecht als Verfügungsbefugnis in der Generationenfolge ist gleichsam der Lackmustest dafür, ob es sich um eine Position mit Eigentumsqualität handelt. Das bedeutet nun aber nicht, dass das Erbrecht, so wie es aktuell einfachrechtlich geregelt ist, zwingend wäre. Wie das Eigentum, so kann der Gesetzgeber auch das Erbrecht ausgestalten und dabei in den Grenzen der Verfassung gesellschaftspolitische Akzente setzen.</p> <p><strong>Die angespannte Situation der öffentlichen Haushalte führt immer wieder zu Forderungen nach einer Vermögenssteuer. Wie ordnen Sie das verfassungsrechtlich ein?</strong></p> <p><strong>Froese: </strong>Bis heute ist nicht geklärt, ob die Auferlegung von Steuern das Eigentumsgrundrecht oder lediglich die allgemeine Handlungsfreiheit tangiert. Jedenfalls dürfen Steuern keine „erdrosselnde Wirkung“ haben. Wann das der Fall ist, darüber lässt sich trefflich streiten; von einer fixen Obergrenze für die steuerliche Gesamtbelastung geht das Bundesverfassungsgericht inzwischen nicht mehr aus.</p> <p>In einem Beschluss aus dem Jahr 1995 erklärte das Bundesverfassungsgericht die damalige Vermögenssteuer für verfassungswidrig. Seit 1997 wird die Vermögenssteuer in Deutschland nicht mehr erhoben. Das bedeutet aber nicht, dass der Gesetzgeber prinzipiell gehindert wäre, eine Vermögenssteuer einzuführen. Es kommt auf die konkrete Ausgestaltung an. Diese muss insbesondere vor den Freiheitsgrundrechten und dem allgemeinen Gleichheitssatz Bestand haben.</p> <p>Eine wichtige Rolle spielt hier zudem der Vertrauensschutz. Besonders schwierig gestaltet sich die Bewertung der Vermögensgegenstände: Diese ist bei Bargeld oder Aktien noch vergleichsweise einfach, bei Kunstobjekten oder Immobilien hingegen deutlich schwieriger. Darin liegt nicht bloß eine praktische Herausforderung: Ungleiche Bewertungen verstießen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG); genau hieran ist die damalige Vermögenssteuer verfassungsrechtlich gescheitert. All dies sagt aber natürlich noch nichts darüber aus, ob die Einführung einer Vermögenssteuer politisch und wirtschaftlich zweckmäßig wäre.</p> <p>&nbsp;</p> <p><a href="https://www.deutsche-stiftung-eigentum.de/wp-content/uploads/Eigentum-gestern-heute-morgen.pdf">Eigentum gestern &#8211; heute &#8211; morgen (Artikel als PDF)</a></p> <p>&nbsp;</p>

„3 Fragen zum Eigentum“ an Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz

<p>Klara Geywitz Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen</p> <p class="cvGsUA direction-ltr align-start para-style-body"><strong><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Eigentum, heißt es, ist </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">geprägte Freiheit. Müsste </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">nicht gerade die SPD großen Wert darauflegen, Eigentumsbildung in </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">die Breite der Bevölkerung zu tragen und möglichst vielen Menschen ein materiell selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, etwa bei der Wohneigentumsbilung oder der kapitalgedeckten Altersvorsorge?</span></strong></p> <p><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Im Mittelpunkt unserer Politik steht die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, gerade für Familien, für Studierende und Auszubildende, für Seniorinnen und Senioren und für Menschen mit geringeren Einkommen. Für sie ist es in den letzten Jahren schwieriger geworden, eine passende Wohnung, ein bezahlbares Haus zu finden. Die Bildung von Wohneigentum ist eine Möglichkeit, um mehr Wohnraum zu schaffen. Wir unterstützen Familien mit kleinen und mittleren Einkommen dabei, ihren Traum von einem eigenen Haus auch unter den aktuell schwierigen Bedingungen realisieren zu können und damit gleichzeitig etwas für ihre Altersvorsorge zu tun. Zum 1. Juni haben wir ein Programm gestartet, mit dem sie zinsverbilligte Kredite in Anspruch nehmen können. Dieses richtet sich an Familien mit einem Kind und einem Bruttojahreseinkommen bis zu 60.000 Euro, für jedes Kind kann das um 10.000 Euro höher liegen. Damit helfen wir gerade auch in einer Zeit, in der sich Familien aufgrund der großen Zinssprünge schwerer tun, ein Haus zu bauen oder eine neu gebaute Eigentumswohnung zu erwerben.</span></p> <p class="cvGsUA direction-ltr align-center para-style-body"><strong><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Im Koalitionsvertrag hat die </span><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Ampel angekündigt, mehr Menschen selbstgenutztes Wohneigentum zu ermöglichen. Von eigenkapitalersetzenden Darlehen, Tilgungszuschüssen, Zinsvergünstigungen und Freibeträgen bei der Grunderwerbssteuer ist die Rede. Woran scheitert die Umsetzung?</span></strong></p> <p><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Für die Neubauförderung, mit der wir einerseits Familien bei der Bildung von Wohneigentum unterstützen und andererseits den klimafreundlichen Neubau stärken, stellen wir einen Milliardenbetrag zur Verfügung. Diese Neubauförderung wird sehr gut angenommen, sie stößt mit zinsverbilligten Krediten in einer Zeit von hohen Zinsen sowie mit Investitionszuschüssen auf eine große Nachfrage, sowohl bei Privatpersonen, die in selbstgenutztes Wohneigentum investieren, als auch bei Investoren, Genossenschaften, Unternehmen oder bei Kommunen und Landkreisen, die Zuschüsse bekommen, um Gebäude zu errichten. Gleichzeitig müssen wir weg vom Gießkannenprinzip und haben die Förderung mit dem EH 40-Standard und dem Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude eben auch an den Klimaschutz gekoppelt. Hier ist in den vergangenen Jahren wenig passiert, daher müssen wir an dieser Stelle besser werden.</span></p> <p><strong><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Der Neubau in Deutschland stockt. Bauträger nennen als Ursache die hohen Baukosten. Diese Kosten lassen sich am Markt wegen der gestiegenen Finanzierungskosten nicht mehr weitergeben. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Baukosten zu senken, etwa auch über die Holzbau-Initiative der Bundesregierung?</span> </strong></p> <p><span class="OYPEnA text-decoration-none text-strikethrough-none">Immerhin konnten im vergangenen Jahr 2022 fast 300.000 Wohnungen fertiggestellt werden. Das ist mehr als es viele Stimmen aus der Baubranche für möglich gehalten hätten. Es wurden mehr Wohnungen gebaut als im Jahr davor, in dem es infolge des russischen Angriffskrieges noch keine Inflation, keine Zinssprünge, keine steigenden Energiepreise gab. Das zeigt: Der Bau bleibt in der Krise stabil. Um mehr Wohnraum zu schaffen, wer- den wir das Planen, Genehmigen und Bauen beschleunigen. Bis Ende 2023 kommt der digitale Bauantrag, den das Land Mecklenburg-Vorpommern entwickelt hat und allen anderen Ländern zur Verfügung stellt. Wir gehen die Typengenehmigungen in Deutschland an: Wenn ein Haus in Hamburg genehmigt ist, muss nicht nochmal in Bayern darüber nachgedacht werden, ob das ein sicheres und gutes Haus ist. Wir werden die Genehmigungen auch mittels Digitalisierung beschleunigen. Außerdem wollen wir mit einer Holzbauinitiative den Einsatz des nachwachsenden Rohstoffes Holz beim Bauen stärken. Holz ist nicht nur der Klimaschützer schlechthin. Es steht auch aufgrund des klimaresilienten Waldumbaus in unseren heimischen Wäldern ausreichend zur Verfügung, es ist lange haltbar, und die Menschen fühlen sich wohl in Gebäuden, die mit Holz gebaut werden.</span></p> <p>&nbsp;</p> <p><a href="https://www.deutsche-stiftung-eigentum.de/wp-content/uploads/3-Fragen-an-Klara-Geywitz.pdf">3 Fragen an Klara Geywitz (Artikel als PDF)</a></p>

„3 Fragen zum Eigentum“ an Christian Lindner

<p><em>Kurz-Interview mit Christian Lindner, dem Bundesvorsitzenden der Freien Demokraten (FDP) und Vorsitzenden der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag</em></p> <ol> <li><strong> Die Deutschen haben eine im europäischen Vergleich niedrige Eigentumsquote, z. B. beim Wohneigentum. Fehlt es uns an einer Eigentumskultur?<br /> </strong>Es fehlt in weiten Teilen der Politik der Respekt vor individuellem Eigentum. Von der Gehaltserhöhung greift der Staat die Hälfte ab und auf Ersparnisse gibt es keine Zinsen mehr. Linke Kräfte in Politik und Gesellschaft schüren bewusst Neid, diskreditieren Kleinaktionäre als Spekulanten und Wohneigentümer als Miethaie. In Berlin wird von Grünen, SPD und Linken mit einem verfassungswidrigen Mietendeckel hart in das Eigentumsrecht eingegriffen und ein Volksbegehren unterstützt, das private Vermieter kalt enteignen will. In Hamburg wollen die Grünen den Neubau von Einfamilienhäusern gleich ganz verbieten und die SPD schwadroniert von einer Vermögenssteuer für den Mittelstand. Wir wollen eine Trendumkehr: Eigentumsbildung und wirtschaftlicher Erfolg verdienen Respekt. Der Aufbau privater Vermögenswerte und der Traum von den eigenen vier Wänden müssen durch eigener Hände Arbeit wieder verwirklicht werden können. Das ist auch eine Frage des Aufstiegsversprechens einer Gesellschaft insgesamt.</li> <li><strong> Was kann die Politik tun, um Menschen Eigentumsbildung zu ermöglichen und den Eigentumserhalt nicht zu gefährden?<br /> </strong>Deutschland hat die zweithöchste Abgabenlast in Europa. Wenn wir wollen, dass sich Menschen Rücklagen bilden und Ersparnisse aufbauen können, müssen wir ihnen mehr von ihrem Lohn und ihren Erträgen lassen. Zudem sollten wir den Vermögensaufbau attraktiver gestalten, etwa durch die Wiedereinführung der Spekulationsfrist für Wertpapiere und eine Erhöhung des Sparerfreibetrags. Selbstverständlich müssen wir genauso beim Kauf und Bau von Wohneigentum ansetzen: Wir wollen einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 500.000 Euro beim Kauf des ersten Eigenheims einführen. Damit könnte eine Familie um über 30.000 Euro entlastet werden. Außerdem müssen wir die Bauordnungen entrümpeln, um Baukosten nicht durch unnötige Regularien in die Höhe zu treiben. Und natürlich bleibt die Bereitschaft zum Kauf von Wohneigentum und zum Aufbau von Ersparnissen auch eine Frage der politischen Kultur. Diskussionen über Enteignungen und die Legitimierung von teils gewaltsamen Hausbesetzungen sind fatal.</li> <li><strong> In Berlin wirbt eine neu gegründete Stiftung intensiv für eine Rechtsform</strong> <span style="font-weight: normal !msorm;"><strong>„Verantwortungseigentum“. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?<br /> </strong></span>Eine vergleichbare Rechtsform gibt es bereits im Rahmen von Stiftungsmodellen, die für Unternehmen allerdings oft sehr kompliziert sind. Überlegungen, wie man solche Modelle einfacher und bürokratieärmer gestalten kann, können ein guter und wichtiger Impuls sein. Manche Unterstützer des Vorhabens erwecken aber den Eindruck, herkömmliche Rechtsformen seien im Gegensatz zu diesen Modellen hingegen nicht gemeinwohlorientiert. Das ist falsch und untergräbt das Vertrauen und den Respekt in Unternehmertum. Gewinnabsicht und Gemeinwohl stehen nicht gegeneinander. Im Gegenteil leisten gerade herkömmliche Familienunternehmen und Mittelständler durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Zahlung hoher Steuern auf ihren Gewinn sowie durch gute und innovative Produkte einen wesentlichen Beitrag zum Gemeinwohl. Klar ist deshalb, dass eine Privilegierung neuer Modelle gegenüber bewährten Körperschaften ausgeschlossen werden muss. Es darf keine Moralisierung von Rechtsformen geben.</li> </ol> <p><a title="Interview Christian Lindner" href="https://www.deutsche-stiftung-eigentum.de/wp-content/uploads/land03_2020_web-Interview-Christian-Lindner.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">3 Fragen an Christian Lindner (Artikel als PDF-Dokument)</a></p>

Christian Schmidt neuer Vorsitzender der Deutschen Stiftung Eigentum | „Preis der Deutschen Stiftung Eigentum“ für Dr. Hermann Otto Solms

<p>Die Deutsche Stiftung Eigentum hat am 06.11.2019 anlässlich des „Tags des Eigentums“ den neuen Vorsitzenden des Stiftungsrats, den vormaligen <a href="https://www.deutsche-stiftung-eigentum.de/wp-content/uploads/20191106_142557-e1573209898577.jpg" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, begrüßt</a>. Zugleich dankte Sie dessen Vorgänger, dem ehemaligen Vizepräsidenten des Deutschen Bundestags, Dr. Hermann Otto Solms, für dessen langjähriges Engagement und verlieh diesem den „<a href="https://www.deutsche-stiftung-eigentum.de/wp-content/uploads/20191106-_D3_4488-e1573209962116.jpg" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Preis der Deutschen Stiftung Eigentum</a>“.</p> <p>„Christian Schmidt ist ein Glücksfall für die Politik und für die Stiftung. In verschiedensten Positionen ist es ihm gelungen, der Überzeugung des Zusammenhangs von persönlicher Freiheit, Eigentum und sozialer Marktwirtschaft Wirkung zu verleihen“, betonte der Vorsitzende des Fördervereins, Max Freiherr v. Elverfeldt, in seinen Begrüßungsworten. „Wir freuen uns auf Kontinuität und innovative Impulse.“ Christian Schmidt dankte für das Vertrauen. Die Herausforderungen für das Eigentum würde eine aktive Stiftungsführung verlangen.</p> <p>„Besonderen Verdienst hat sich Dr. Hermann Otto Solms während der Diskussion um Wohnraumenteignung erworben. Konsequent hat er davor gewarnt, der Wohnungsnot durch Eingriffe in Marktmechanismen begegnen zu wollen, statt durch Neubau und erleichterten Eigentumserwerb“, hob Elverfeldt in seiner Laudatio hervor. „Dr. Hermann Otto Solms hat zudem maßgeblich zu der hervorragenden wissenschaftlichen Arbeit der Stiftung beigetragen. Während seines Vorsitzes ist die Bibliothek des Eigentums um neun Bände gewachsen.“ Dr. Solms dankte für die besondere Auszeichnung und die erfolgreiche gemeinsame Arbeit.</p> <p>Die Deutsche Stiftung Eigentum setzt sich seit ihrer Gründung im Jahr 2002 mit der Herausgabe der Bibliothek des Eigentums und ihren jährlichen Berliner Symposien für die Förderung der Eigentumsidee als Grundlage der sozialen Marktwirtschaft ein. Den Preis der Deutschen Stiftung Eigentum erhalten Persönlichkeiten, die in herausstechender Weise rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Grundlagenarbeit geleistet haben.</p>

Ein Appell für das Eigentum

<p>Privates Eigentum zu beschlagnahmen, um Fehler der Wohnungspolitik zu korrigieren, ist der falsche Weg, meint Hermann Otto Solms.</p> <p>Ein <a href="https://www.deutsche-stiftung-eigentum.de/wp-content/uploads/HB_S.48_Eigentum_15042019.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gastkommentar</a> von Dr. Hermann Otto Solms im Handelsblatt vom 15. April 2019 zum Thema Enteignung von Wohneigentum.</p>

Info-Brief I 2018

<p><a href="https://www.deutsche-stiftung-eigentum.de/wp-content/uploads/I_2018_Infobrief-komprimiert.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Info-Brief I 2018</a></p>

Info-Brief II 2017

<p><span class="mini_pdf"><a href="https://www.deutsche-stiftung-eigentum.de/wp-content/uploads/II_2017_Infobrief.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Info-Brief II 2017</a></span></p>

Info-Brief I 2017

<p><span class="mini_pdf"><a href="https://www.deutsche-stiftung-eigentum.de/wp-content/uploads/I_2017_Infobrief.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Info-Brief I 2017</a></span></p>