Pressemitteilung von Dr. Hermann Otto Solms: Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Wohnimmobilienkreditrichtlinie / Bundesrat
Einbringung Reformvorschlag von 3 Ländern

 Die missglückte Umsetzung der großen Koalition bei der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie erschwert die Schaffung und Erhaltung von Eigentum erheblich. Gerade junge Familien oder Rentner werden benachteiligt, da sie keine Immobilienfinanzierung mehr erhalten.

Das Gesetz beschränkt den Entfaltungsdrang und die Leistungsbereitschaft der Bürger und gefährdet die wirtschaftliche und schöpferische Kraft des Eigentums – ein entscheidender Grundpfeiler unserer Gesellschaftsordnung.

Wenn man nicht möchte, dass die Immobilienträume vieler Bürger platzen, muss das Gesetz dringend überarbeitet werden. Alle Möglichkeiten der EU-Richtlinie für weniger Regulierung müssen genutzt und die Einschränkungen der Immobilienfinanzierung zurückgenommen werden.

Die Stiftung Eigentum begrüßt daher ausdrücklich, dass Bayern, Baden-Württemberg und Hessen für die umstrittene Wohnimmobilienkreditrichtlinie einen Reformentwurf in den Bundesrat einbringen.