3 Fragen an die kulturpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag Anikó Glogowski-Merten

Das Denkmaleigentum verdeutlicht besonders eindrucksvoll die Gemeinnützigkeit von Eigentum. Welche Leistungen für die Allgemeinheit erbringen private Denkmaleigentümer? Und war es ein politischer Fehler, nach der deutschen Wiedervereinigung den Alteigentümern die durch die sowjetische Bodenreform enteigneten Denkmale nicht zurückzugeben? Heute verfallen viele dieser Denkmale im Besitz der Gemeinden und der Länder.

Private Denkmaleigentümer in der Bundesrepublik, die die Aufgabe der Pflege ihrer Denkmäler übernehmen, entlasten den Staat vielfach. Dass die Enteignungen der sowjetischen Bodenreform ohne Entschädigungen blieben, war kein Vorgehen, das wir Freie Demokraten unterstützen, aus dem es aber zu lernen gilt. Vor allem ist, mit Blick auf das Gemeinwohl, die Pflege der Denkmäler von nationaler Bedeutung voranzutreiben, um deren Verfall entgegenzuwirken.

Denkmale sind Zeugen der Vergangenheit, aber sie sind auch Teil unserer Gegenwart. Trotzdem gibt es immer wieder Probleme, wenn es darum geht, Denkmale in moderne Nutzungsformen zu überführen oder sie energetisch zu sanieren. In welchem Maß sollten private Denkmale an moderne Bedürfnisse anpassbar sein und welche Möglichkeiten hat der Gesetzgeber?

Der Gesetzgeber ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Entsprechend sollten unsere Anforderungen an die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude an zeitgemäßer Energieeffizienz und dem Erhalt historischen Wertes gleichermaßen orientiert sein, weshalb Sanierungsmaßnahmen, die das historische Erscheinungsbild des Bauobjektes nicht verändern, in der Regel genehmigungsfähig sind. Der Staat bezuschusst derlei Sanierungen, stellt erhebliche Steuererleichterungen zur Verfügung und belegt Eigentümer bei energetischen Sanierungsvorhaben mit weniger Auflagen.

Der Erhalt privater Denkmale verschlingt viel Geld. Zugleich profitiert die Gesellschaft vom Denkmalerhalt. Öffentliche Unterstützung für den Erhalt privater Baudenkmale ist darum geboten. Wie unterstützt der Gesetzgeber den Denkmalerhalt und was lässt sich verbessern, insbesondere im Steuer oder Fördermittelrecht?

Der Erhalt von Denkmalen wird vielfältig gefördert. Modernisierungskosten können über 12 Jahre zu 100 Prozent abgeschrieben werden. In den ersten acht und in den letzten vier Jahren kann ein Teil der Modernisierungskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Kosten für den Denk- malerhalt sind dabei absetzbar und die originale Altbausubstanz kann steuerlich abgeschrieben werden. Auch Finanzierungskosten von Denkmaleigentümern, die ihr denkmalgeschütztes Gebäude nach der Sanierung vermieten, können zu 100 Prozent abgesetzt werden. Außerdem vergibt die KfW günstige Kredite sowie nicht rückzahlungspflichtige Tilgungszuschüsse für Denkmalerhalt und energetische Sanierung. Die Stiftung Denkmalschutz oder das Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ bieten weitere Zuschüsse, um historische Bausubstanz zu erhalten oder zu erneuern. Im Einkommensteuergesetz wird für eine deutliche steuerliche und finanzielle Entlastung gesorgt, die dem allgemeinen Interesse an der Denkmalpflege dient und deren besonderen Anforderungen und hohen Kosten gerecht wird.

 

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