„Tag des Eigentums“ zu „Dateneigentum“ am 02.11.2018 im Haus der Land- und Ernährungswirtschaft in Berlin
Braucht Deutschland ein Dateneigentumsrecht? Bundeskanzlerin Merkel schien genau das zu gefordert zu haben, als sie in ihrer Regierungserklärung vom 21.03.2018 vom Aufbau „eines fairen Systems des Dateneigentums“ sprach. Gemeint sind dabei nicht die personenbezogenen Daten, die durch das Datenschutzrecht geregelt werden, sondern maschinengenerierte Daten von wirtschaftlichem Wert.
Die „Familienbetriebe Land und Forst“ und die „Deutsche Stiftung Eigentum“ hatten für den 02.11.2018 zum jährlichen „Tag des Eigentums“ nach Berlin eingeladen, um über die Notwendigkeit eines „Dateneigentums“ zu sprechen.
Vor etwa 80 Gästen im Haus der Land- und Ernährungswirtschaft betonte Christiane Wirtz, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, die Notwendigkeit eines sicheren Rechtsrahmens im Umgang mit Daten. Die Bundesregierung habe hier mit der Einrichtung der Datenethikkommission bereit einen Impuls gesetzt. Wichtig sei, positive wirtschaftliche Entwicklungen nicht rechtlich zu ersticken. Dafür bedürfe es eines offenen Datenzugangs.
Demgegenüber warnte Guido Beermann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, vor Zögerlichkeit im gesetzgeberischen Zugriff. Mit dem anschwellenden Datenberg werde das Problem der rechtlichen Einordnung von Daten und daran bestehenden Nutzungsrechten immer drängender. Das gelte vor allem für die Automobilindustrie. Nach einer internen Auffassung seines Hauses lägen die Nutzungsrechte an Daten zunächst beim Erzeuger. In der Praxis stoße dieser Ansatz aber an Grenzen, etwa bei Wartungsdiensten in Werkstätten. Es sei sehr unklar, ob die überkommene vertragliche Praxis hier noch ausreichend sei.
Auf einer ganz anderen Ebene ordnete Professor Justus Haucap von der Universität Düsseldorf die Problemstellung ein. In einer arbeitsteiligen Welt sei es bereits nicht möglich, einen Datenerzeuger zu identifizieren. Wer sei dies etwa bei Daten über einen Flug – der Fluggast, der Pilot oder der Flugzeughersteller? Von Relevanz sei vielmehr die Zugangsoffenheit von Datenbeständen, um diese nutzbar zu machen. Da Daten sich nicht verbrauchten, bedürfe es keines Erzeugerschutzes. Sekundiert wurde er dabei von Rebekka Weiß, Bereichsleiterin Datenrecht des Branchenverbandes Bitkom: Die Startup-Szene lebe ganz aus dem offenen Datenzugang.
Solange der Gesetzgeber schweigt, bleibt es vorerst bei der alten Rechtslage: Die Wirtschaft regelt das Problem vertraglich.