Geistiges Eigentum – die Zukunfts-Ressource der Industriestaaten
Pressemitteilung vom 6. Oktober 2006:
Eigentums-Kongress mit rechtspolitischer Auftaktveranstaltung gestartet – Chancen und Probleme des Schutzes von geistigem Eigentum aufgezeigt
„Der Schutz von geistigem Eigentum ist ein unverzichtbares Instrument für eine funktionierende Marktwirtschaft. Das Eigentumskonzept darf in Zeiten der Globalisierung nicht aufgeweicht werden. Hieran haben besonders Industriestaaten ein Interesse. Entscheidend für den erfolgreichen Schutz von Geistigem Eigentum ist darüber hinaus, dass auch die Nehmerländer seine Bedeutung erkennen und internationale Verpflichtungen zu dessen Schutz eingehen, “ so Ministerpräsident a. D. Prof. Dr. Kurt Biedenkopf in seinem Auftaktreferat am 26. September 2006 im Würth Haus Berlin.
Unter dem Motto „Schutz des geistigen Eigentums“ wurde das Thema auf einem Kongress der deutschen Stiftung Eigentum im Würth Haus Berlin aus verschiedenen rechtspolitischen Positionen beleuchtet. Hochrangige Referenten sprachen über die Bedeutung des Schutzes und die wirtschaftpolitischen Zusammenhänge ihres Gebietes. Es wurde z.T. kontrovers darüber diskutiert, wie weit der Schutz gehen sollte ohne dessen Bedeutung grundsätzlich in Frage zu stellen und ab wann er Innovation hemmt.
Zu den Bereichsaspekten Biotechnologie, Medien und Software wurden aktuelle Problemlagen aufgezeigt. Dr. Uwe Preßler, Patentabteilung BASF, kritisierte die seit kurzem geltenden Sonderregeln für den patentrechtlichen Schutz von biotechnologischen Erfindungen. Es drohe eine Relativierung des Eigentumsprinzips. Dr. Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, forderte, die bestehenden Verlegerrechte und Verlagsstrukturen zu erhalten, um die Vermittlung von Literatur und Wissenschaft nicht zu gefährden. Dr. Till Jaeger, Mitgründer des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software, hinterfragte das geltende Schutzsystem für Software und stellte heraus, dass Innovationen bei Software offene Entwicklerkonzepte erforderten. Der klassische Patentschutz könne in diesem Bereich nicht angewandt werden. Dagegen ermögliche das Urheberrecht Lizenzmodelle für die Vermarktung freier Software.
Die abschließende Podiumsdiskussion, geleitet von Prof. Dr. K.-N. Peifer, Universität Köln, zeigte die Schwierigkeiten einer rechtssicheren Definition der Eigentumsrechte. Um Innovationen zu fördern sind differenzierte Lösungen notwendig, die aber zum Teil zu einer Verwässerung des Schutzes führen. Die bisher vom Gesetzgeber gefundenen Lösungen bedeuten einerseits einer Überdehnung andererseits eine Relativierung des Eigentumskonzepts. Die Fragen am Ende der Diskussion deuteten auf die bevorstehende Anpassungsphase des Geistigen Eigentums hin, deren Ausmaß noch nicht abzusehen ist.
Die aufgeworfenen Fragen dieser Auftaktveranstaltung sollen in einem Kreis von Fachjuristen gutachterlich ausgewertet und 2007 als Bericht zur Lage des geistigen Eigentums an den Deutschen Bundstag übergeben werden.