„3 Fragen zum Eigentum“ an Christian Schmidt

Kurz-Interview mit Christian Schmidt, Bundeslandwirtschaftminister a.D., Mitglied im Deutsche Bundestag und Vorsitzender des Stiftungsrats der Deutschen Stiftung Eigentum zur deutschen Wiedervereinigung, Eigenverantwortlichkeit von Eigentümern sowie zu den Auswirkungen der Corona-Krise.

1. Die Wiedervereinigung ist ein zentrales Ereignis in der deutschen Geschichte. Sie haben damals gegen die Entschädigungsregelungen gestimmt. Warum?
Nach dem Einigungsvertrag, der den Glücksfall für Deutschland geordnet hat, wurde dann im Entschädigungs- und Ausgleichleistungsgesetz die Rückgabe von staatlich entwendetem Eigentum und eine im Ergebnis oft kümmerliche Entschädigung geregelt. Die überragende Bedeutung des Grundrechtes auf Privateigentum war meiner Ansicht nach in diesen gesetzlichen Regelungen nicht ausreichend gewürdigt. Nach meinem Verständnis sollten Regelungen getroffen werden, bei denen im Vordergrund Bestimmungen zur Rückgabe und Entschädigung für verlorenes Eigentum stehen. Denn mit dem ersten sogenannten „Modrow-Gesetz“ 1989 – noch der SED-DDR-Regierung – zu Fragen der Restitution hatte es leider faktisch einen nachträglichen Freiheitsbrief gegeben, dass das enteignende Handeln unter der kommunistischen Diktatur weitgehend akzeptiert wird. Das hätten wir 1994 korrigieren können. Leider haben nachfolgende Gerichtsentscheidungen – auch solche des Bundesverfassungsgerichts – dies auch nicht gemacht . Das bleibt eine Wunde der Ungerechtigkeit in der Heilung vom Kommunismus.

2. Jenseits der politischen Debatte um Enteignung und Vergesellschaftung: Wo sehen Sie Impulse für die Eigentumsidee und auf welche Fragen haben die klassischen Vorstellungen von der Eigenverantwortlichkeit des Eigentümers noch keine Antwort?
Das Grundrecht auf Eigentum ist in seinem Kern unantastbar. Aber auch darüber hinaus müssen das Eigentum und auch die Sozialbindung in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Zum Beispiel steht der „Berliner Mietendeckel“ für eine Tendenz zu enteignungsgleichen Eingriffen, die so nicht hingenommen werden kann. Darüber hinaus sehe ich die Notwendigkeit, neuere Entwicklungen, wie zum Beispiel „Crowdfunding“ oder die Fragen der Definition intellektuellen Eigentums, als neue Themen zu beobachten und am Maßstab des Art. 14 Grundgesetz zu messen.

3. Wie hat die Corona-Pandemie Ihren Blick auf das Eigentum verändert?
Die Corona-Pandemie hat meinen Blick darauf an sich nicht verändert. Allerdings sieht man, welche harten Konsequenzen Krisen zeitigen können. Der Erhalt unserer Wirtschaftsordnung erfordert mehr Einsatz als mancher glaubt. Sorge bereitet mir, dass viele Branchen zumindest zeitweise faktisch aus ihrem Recht auf Nutzung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes ausgesetzt worden sind. Mit staatlichen Mitteln wurde dem dankenswerterweise teuer entgegengetreten, aber hier gibt es nach Abschluss der Krise noch Diskussionsbedarf. Es bleibt dabei, nur mit Kreativität lässt sich so eine Krise überwinden und nicht mit Sozialismus.

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