Solms: Reform der Erbschaftsteuer ist Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland

Pressemeldung vom 24. September 2015

Zeitgleich zu den Beratungen in Bundestag und Bundesrat über die Erbschaftsteuerreform hat die Deutsche Stiftung Eigentum am 24.9. eine Veranstaltung mit dem Thema „Reform der Erbschaftsteuer – Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministerium in der Kritik“ durchgeführt. Dazu erklärt der Stiftungsratsvorsitzende der Deutschen Stiftung Eigentum, Dr. Hermann Otto Solms:

Gemeinsam mit der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, der Ludwig-Erhard-Stiftung und der Stiftung Familienunternehmen haben wir über die Auswirkungen des Gesetzentwurfs von Wolfgang Schäuble diskutiert. Knapp 200 geladene Gäste in der Britischen Botschaft in Berlin zeigten, wie groß die Besorgnis in der mittelständischen Wirtschaft vor allem bei Familienunternehmen über die geplante Erbschaftsteuerreform ist und welch großer Diskussionsbedarf besteht.

Wir Veranstalter wie auch die geladenen Redner waren sich einig, dass Betriebsvermögen nicht so behandelt werden darf wie andere Vermögensgegenstände. Denn bei Betriebsvermögen handelt es sich um Vermögen, das im Betrieb gebunden ist. Eine höhere Besteuerung würde zu einer Auszehrung der Eigenkapitalausstattung und damit zu einer Investitionsschwäche der Unternehmen führen, wodurch wiederum zahlreiche Arbeitsplätze in Gefahr wären.

Es besteht in unseren Augen die berechtigte Sorge, dass die Reform der Erbschaftsteuer durchaus eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland darstellt.

Als Lösung sahen wir Veranstalter die Möglichkeit von Investitionsrücklagen. So könnten die Einwände des Bundesverfassungsgerichtes berücksichtigen werden, ohne gleichzeitig einen volkswirtschaftlichen Schaden zu bewirken. Investitionsrücklagen bedeutet, dass die Zahlung an den Fiskus entfällt, wenn Unternehmen die ermittelte Erbschaftsteuer in gleichem Volumen in den nächsten Jahren in produktives Betriebsvermögen investieren – z.B. in Anlagen. Damit würden 100 Prozent der ermittelten Steuerschuld in den Investitionsprozess einfließen, während der Staat im Vergleich nur 10 Prozent seiner Steuereinnahmen investiv nutzt.

Ein Ansatz, der vor allem hilft, Arbeitsplätze zu sichern. Denkt man an die Bedeutung gerade von Familienunternehmen für die Stabilität der deutschen Wirtschaft, dann ist eine Verschonung im Erbgang volkswirtschaftlich geboten.

Ablauf der Veranstaltung am 24.9.2015 in der Britischen Botschaft in Berlin:

Begrüßung: Dr. Hermann Otto Solms, Deutsche Stiftung Eigentum
Impulsvorträge: Prof. Dr. Clemens Fuest, ZEW
Dr. Eduard Kulenkamp, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender und Aktionär des Zementmühlenherstellers Gebr. Pfeiffer SE
Professor Rolf Schnellecke, Vorstandsmitglied CDU-Wirtschaftsrat und Aufsichtsratsvorsitzender und Inhaber der Schnellecke Group
Professor Rainer Kirchdörfer, Stiftung Familienunternehmen
Podiumsdiskussion: Moderator: Roland Tichy, Ludwig-Erhard-Stiftung
Thema: Die Erbschaftsteuerreform als Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland?
Schlusswort: Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Heinz Paqué, Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit