Solms: Der „Kölner Entwurf“ zum Urhebervertragsrecht gibt entscheidende Impulse für die Gesetzesinitiative der Bundesregierung

 

Gemeinsam mit dem kölner forum medienrecht e.V. hat die Deutsche Stiftung Eigentum gezielte Vorschläge zur Novellierung des Urhebervertragsrechts vorgelegt.

Der sogenannte „Kölner Entwurf“ beseitigt Schwachstellen und Defizite des geltenden Gesetzes. Im Gegensatz dazu legt er die Nutzungsarten bei pauschalen Nutzungsrechten klar fest, begrenzt die Laufzeit von Urheberverträgen und räumt eine kollektive Klagebefugnis im Bereich der Durchsetzung von gemeinsamen Vergütungsregeln ein. Letzteres soll vor allem das Blacklisting – die Ausgrenzung von schwierigen Urhebern – verhindern.

Der „Kölner Entwurf“ liegt nun in Buchform vor und gehört zur Schriftenreihe „Bibliothek des Eigentums“ der Deutschen Stiftung Eigentum. Der Band dokumentiert die Reformdiskussion und hilft beim Verständnis des jüngst vorgelegten Referentenentwurfs des Bundesjustizministeriums, der viele Strukturentscheidungen des „Kölner Entwurfs“ aufgegriffen hat.

Das Urhebervertragsrecht ist der wichtigste Schlüssel, er regelt angemessene Vergütung und Verwertung von kreativen Leistungen – sei es im Bereich Buch und Presse, Film und Fernsehen oder Design. Mit dem Kölner Entwurf ist ein Gesetzentwurf gelungen, der praxisnahe und angemessene Lösungen für Kreative vorlegt, denn ohne entsprechenden Schutz der Urheber verkümmert das geistige Eigentum.

Das Buch mit seiner umfangreichen Materialsammlung wird dem Gesetzgeber, vertreten durch die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Petra Pau, am 4.11.2015 um 12.00 Uhr in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt übergeben.

Den Festvortrag hält die ehemalige Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, unter deren Federführung das erste Reformgesetz zum Urhebervertragsrecht im Jahr 2002 entstanden ist.

Die Deutsche Stiftung Eigentum setzt sich in Politik und Gesellschaft für die Wahrnehmung des Grundrechtes auf Eigentum ein.