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Veranstaltungen

Feb
23

Pressemitteilung vom 23. Februar 2009:

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der auch die Enteignung von Aktionären erlaubt. Die Regierung betont zwar, dass es nur um die zeitweise Verstaatlichung von systemrelevanten Finanzunternehmen geht! Die Gesetzesinitiative stellt jedoch einen bisher einzigartigen Eingriff in das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland dar und bedroht die ordnungspolitischen Grundsätze.

Ist eine Enteignung als „ultima ratio“ zum Schutz des Gemeinwohls wirklich unabdingbar?

Hier geht es nicht nur um kurzfristige Lösungen aus der Finanz- und Wirtschaftskrise. Tatsächlich fragt sich, ob und wie die marktwirtschaftliche Ordnung und das ihr zugrundeliegende Rechtsinstitut des „privaten Eigentums“ aus dieser Auseinandersetzung unbeschadet hervorgehen können.

Die „Deutsche Stiftung Eigentum“ als eine unabhängige, allen Arten des Eigentums verpflichtete Organisation will in dieser ideologischen Debatte rechtspolitische Akzente setzen. Mit ihrem Symposion „Eigentumsverfassung und Finanzkrise“ am 22. April 2009 in Berlin wird sie die Positionsbestimmung des privaten Eigentums als Schlüsselinstitut einer freiheitlichen Ordnung vornehmen! Den teilnehmenden Referenten, anerkannte Experten der Wissenschaft, Politik und Wirtschaft, Prof. Dr. Paul Kirchhof, Friedrich Merz, Prof. Dr. Michael Hüther und Andreas Schmitz geht es dabei um die langfristigen und grundsätzlichen Fragen nach der politisch überzeugenden Legitimation von freier und eigentumsbasierter Marktwirtschaft „nach der Krise“.

Feb
20

Pressemitteilung vom 20. Februar 2008:

Deutsche Stiftung Eigentum übergibt Bericht zum geistigen Eigentum an den Deutschen Bundestag

„Geistiges Eigentum hat für unser rohstoffarmes Land eine außerordentliche Bedeutung. Sein Schutz ist aufgrund der Begehrlichkeit globaler Konkurrenten und Interessenten eine zentrale Frage für die deutsche Wirtschaft. Die Qualität dieses Schutzes ist entscheidend für Entwicklung und Zukunft unserer Exporterträge und damit für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen. In Zusammenarbeit mit Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik ist es der Stiftung gelungen, eine aktuelle Analyse der Situation zu erarbeiten. Wir übergeben das Ergebnis an den deutschen Bundestag in der Hoffnung, unseren Teil zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Prosperität leisten zu können“, sagte Bundesminister a.D. Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Stiftungsratsvorsitzender der Deutschen Stiftung Eigentum, anlässlich des Übergabefestaktes im Haus der Commerzbank in Berlin.

Professor Dr. Karl-Nikolaus Peifer, wissenschaftlicher Leiter des Projektes, stellte die Ergebnisse des Berichtes vor: „Das Recht des geistigen Eigentums ist als Anreizinstrument zum Schutz von Investitionen in kulturelle und technologische Leistungen etabliert und unverzichtbar. Eine Parallele zum materiellen Eigentumsbegriff ist gerechtfertigt, da geistiges Eigentum ähnliche schützenwerte und wertvolle Rechtspositionen schafft. Geistiges Eigentum ist dabei ein Schlüsselinstrument zwischen Innovationsförderung und Zugangsfreiheit. Das Rechtsgebiet ist in der Vergangenheit zu sehr ausdifferenziert worden und hat dadurch an Akzeptanz verloren. Diese Akzeptanz muss zurück gewonnen werden. Das gelingt nicht durch weitere Expansion, sondern durch Konsolidierung.“

Unter Hinweis auf diese Bedeutung des geistigen Eigentums übergibt die Stiftung ihren Bericht an den Deutschen Bundestag, vertreten durch den Vizepräsidenten Dr. Hermann Otto Solms. Die Stiftung verweist damit auf das Erfordernis einer eigentumsfreundlichen Gesetzgebung der Legislative. Sie folgt damit ihrem Auftrag, das Bewusstsein für das Eigentum und seine Bedeutung für eine soziale Marktwirtschaft und eine freiheitliche Gesellschaftsordnung zu fördern. „Erst Privateigentum garantiert den Bürgern Unabhängigkeit vom Staat und schafft gleichzeitig Verantwortungsbewusstsein für die Gesellschaft“, waren die zustimmenden Worte des Vizepräsidenten anlässlich der Übergabe.

„Geistiges Eigentum – Schutzrecht oder Ausbeutungstitel“ – unter diesem Motto hatte die Deutsche Stiftung Eigentum im Rahmen eines Kongresses den Zustand und die Entwicklungen des geistigen Eigentums im Zeitalter von Digitalisierung und Globalisierung untersucht. Im Mittelpunkt standen die Aspekte Biotechnologie, Medien und Software. Das Ergebnis dieses Kongresses ist jetzt als Band 5 der Bibliothek des Eigentums im Springer-Verlag erschienen.

Okt
06

Pressemitteilung vom 6. Oktober 2006:

Eigentums-Kongress mit rechtspolitischer Auftaktveranstaltung gestartet – Chancen und Probleme des Schutzes von geistigem Eigentum aufgezeigt

„Der Schutz von geistigem Eigentum ist ein unverzichtbares Instrument für eine funktionierende Marktwirtschaft. Das Eigentumskonzept darf in Zeiten der Globalisierung nicht aufgeweicht werden. Hieran haben besonders Industriestaaten ein Interesse. Entscheidend für den erfolgreichen Schutz von Geistigem Eigentum ist darüber hinaus, dass auch die Nehmerländer seine Bedeutung erkennen und internationale Verpflichtungen zu dessen Schutz eingehen, “ so Ministerpräsident a. D. Prof. Dr. Kurt Biedenkopf in seinem Auftaktreferat am 26. September 2006 im Würth Haus Berlin.

Unter dem Motto „Schutz des geistigen Eigentums“ wurde das Thema auf einem Kongress der deutschen Stiftung Eigentum im Würth Haus Berlin aus verschiedenen rechtspolitischen Positionen beleuchtet. Hochrangige Referenten sprachen über die Bedeutung des Schutzes und die wirtschaftpolitischen Zusammenhänge ihres Gebietes. Es wurde z.T. kontrovers darüber diskutiert, wie weit der Schutz gehen sollte ohne dessen Bedeutung grundsätzlich in Frage zu stellen und ab wann er Innovation hemmt.

Zu den Bereichsaspekten Biotechnologie, Medien und Software wurden aktuelle Problemlagen aufgezeigt. Dr. Uwe Preßler, Patentabteilung BASF, kritisierte die seit kurzem geltenden Sonderregeln für den patentrechtlichen Schutz von biotechnologischen Erfindungen. Es drohe eine Relativierung des Eigentumsprinzips. Dr. Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, forderte, die bestehenden Verlegerrechte und Verlagsstrukturen zu erhalten, um die Vermittlung von Literatur und Wissenschaft nicht zu gefährden. Dr. Till Jaeger, Mitgründer des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software, hinterfragte das geltende Schutzsystem für Software und stellte heraus, dass Innovationen bei Software offene Entwicklerkonzepte erforderten. Der klassische Patentschutz könne in diesem Bereich nicht angewandt werden. Dagegen ermögliche das Urheberrecht Lizenzmodelle für die Vermarktung freier Software.

Die abschließende Podiumsdiskussion, geleitet von Prof. Dr. K.-N. Peifer, Universität Köln, zeigte die Schwierigkeiten einer rechtssicheren Definition der Eigentumsrechte. Um Innovationen zu fördern sind differenzierte Lösungen notwendig, die aber zum Teil zu einer Verwässerung des Schutzes führen. Die bisher vom Gesetzgeber gefundenen Lösungen bedeuten einerseits einer Überdehnung andererseits eine Relativierung des Eigentumskonzepts. Die Fragen am Ende der Diskussion deuteten auf die bevorstehende Anpassungsphase des Geistigen Eigentums hin, deren Ausmaß noch nicht abzusehen ist.

Die aufgeworfenen Fragen dieser Auftaktveranstaltung sollen in einem Kreis von Fachjuristen gutachterlich ausgewertet und 2007 als Bericht zur Lage des geistigen Eigentums an den Deutschen Bundstag übergeben werden.

Jun
26

Pressemitteilung vom 26. September 2006:

Kongress zum Schutz des geistigen Eigentums als Brennpunkt der Entwicklung von Biotechnologie, Medien und Software

„Der Schutz des geistigen Eigentums ist aufgrund der Begehrlichkeit globaler Konkurrenten und Interessenten eine zentrale Frage für die deutsche Wirtschaft. Bundeskanzlerin Merkel hat zu Recht den chinesischen Ministerpräsidenten Wen Jiabao auf die massiven Urheberrechtsverletzungen in seinem Land angesprochen. Der Schutz des geistigen Eigentums ist entscheidend für Entwicklung und Zukunft unserer Exporterträge und damit auch für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Zugleich aber steht er für Entwicklungsländer natürlich eine Zugangssperre zur Fortschrittsnutzung dar. Unser Kongress ist ein Forum für alle damit zusammenhängenden Fragen. Näher an den Problemen ist derzeit keiner“, sagte der Stiftungsratsvorsitzende der Deutschen Stiftung Eigentum, Bundesminister a.D. Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, zur Eröffnung des Kongresses zum Schutz des geistigen Eigentums im Würth Haus Berlin. Manfred Kurz, Leiter der Würth-Repräsentanzen in Berlin und Brüssel und Gastgeber des Kongresses, wies auf die Notwendigkeit eines zuverlässigen Patent- und Markenschutz für weltweit engagierte Unternehmen wie die Würth-Gruppe hin.

„Geistiges Eigentum – Schutzrecht oder Ausbeutungstitel“ – unter diesem Motto untersucht die Deutsche Stiftung Eigentum den Zustand und die Entwicklungen des geistigen Eigentums im Zeitalter von Digitalisierung und Globalisierung. Im Mittelpunkt stehen die Aspekte Biotechnologie, Medien und Software. Mit Ministerpräsident a.D. Professor Dr. Kurt Biedenkopf konnte ein Visionär gewonnen werden, der mit seinem Referat „Geistiges Eigentum – Prosperitätsgarantie nur für die Industriestaaten?“ den Kongress eröffnen wird. Die ökonomische Teilaspekte Biotechnologie, Medien und Software mit ihrer rechtspolitischen Brisanz werden von Dr. Klaus Dieter Langfinger, Leiter Patentabteilung BASF, Dr. Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und Dr. Till Jaeger, Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software, problematisiert.

Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verbänden werden eine wirtschafts- und rechtspolitische Bestandsaufnahme für das geistige Eigentum vornehmen. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion diskutieren außerdem Frau Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA), Professor Dr. Jürgen Becker, Vorstandssprecher GEMA sowie Dr. Günter Krings, MdB und Sprecher für geistiges Eigentum der CDU/CSU-Bundestagfraktion über den Schutz medizinischer Forschung, die Durchsetzung von Schutzrechten und die Rolle der Politik hierbei.

Die Ergebnisse des Kongresses werden wissenschaftlich aufgearbeitet und als „Bericht zur Lage des geistigen Eigentums“ 2007 an den Deutschen Bundestag übergeben werden.

Apr
13

Eigentumsrechte - Garant für Zukunft und Arbeitsplätze

Preis der Deutschen Stiftung Eigentum für den peruanischen Ökonom Hernando de Soto – Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Uschi Eid als Laudatorin würdigt Arbeit und Engagement de Soto´s

Die Deutsche Stiftung Eigentum hat erstmals ihren Stiftungspreis verliehen. Preisträger ist der peruanische Ökonom Hernando de Soto, der mit seiner Forschungsarbeit der Entwicklungs- und Globalisierungsdiskussion neue Perspektiven eröffnet hat. Sein Einsatz für marktwirtschaftliche Reformen, insbesondere die Betonung der Eigentumsrechte als Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand breiter Bevölkerungskreise in den Entwicklungs- und Schwellenländern hat weltweit große Beachtung gefunden.

Der Vorsitzende des Stiftungsrates, Bundesminister a. D. Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, stellte in seiner Begrüßung heraus, wie sehr der Ansatz de Soto´s der Zielsetzug der Stiftung entspreche, auch in Deutschland Rechtssicherheit und Schutz des Eigentums die entsprechende Beachtung zu schenken, um die vitalen Kräfte des Ei-gentums als Garant für den Erfolg der Marktwirtschaft zu erhalten.

Die Laudatorin, Frau Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Uschi Eid, würdigte de Soto´s großen Verdienst, dass er die zentrale Bedeutung der Eigentumsrechte in die entwicklungspolitische Diskussion eingebracht habe. Er habe als Wissenschaftler und Praktiker in beeindruckender und vorbildlicher Weise den Brückenschlag zwischen ökonomischer Theorie und der Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen in den Entwicklungsländern geschlagen.

In seinem Festvortrag präsentierte der Preisträger anhand von praktischen Beispielen die Umsetzung seiner Forschungserkenntnisse und die damit verbundenen Konsequenzen für die Existenz- und Zukunftssicherung in verschiedenen Bevölkerungen. – Bereits am selben Tag war de Soto als Experte zur Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages zum Thema „Eigentumsrechte als Entwicklungsfaktor“ geladen.

Die Podiumsrunde mit Dr. Hermann-Otto Solms, Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. h.c. Jürgen Strube, Vorsitzender des BASF-Aufsichtrates, Dr. Christoph Zschoke, Vizepräsident der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU) und Prof. Dr. Otto Depenheuer, als Moderator und Vorsitzendem des Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung, diskutierte die Thesen de Soto´s in ihren Auswirkungen für die Schwellenländer und über den Befund der Eigentumsrechte in den Industriegesellschaften, insbesondere in Deutschland.

Jan
11

Die Deutsche Stiftung Eigentum war, zusammen mit der Gesellschaft für Rechtspolitik, Trier, Mitveranstalter der 42. Bitburger Gespräche vom 7.-10. Januar 2004. Die Bitburger Gespräche haben in den letzten Jahrzehnten große Beachtung gefunden und sich zur bedeutendsten rechtspolitischen Veranstaltung in der Bundesrepublik entwickelt. Die Tagung im Januar 2004 steht unter dem Generalthema:

"Eigentum - Ordnungsidee, Zustand und Entwicklung"

Eine Zusammenfassung der Vorträge ist im Infobrief enthalten.

In Kürze werden die bei der Tagung gehaltenen Vorträge als zweiter Band der "Bibliothek des Eigentums" erscheinen.

Apr
25

Begrüßungsrede von Michael Prinz zu Salm-Salm anlässlich der Übergabe des 1. Berichts zur Lage des Eigentums am 25. April 2002 in Berlin

In der universellen Erklärung der Menschenrechte, die 1789 in Paris verabschiedet wurde, heißt es "das Eigentum ist ein unverletzliches und geheiligtes Recht". Art. 17 der Europäi­schen Grundrechtecharta des Jahres 2000 beginnt „Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben." Erb­recht gehört also zu diesem geheiligten Menschenrecht. Will man vererben, braucht man Er­ben. Der Vorsitzende unseres Kuratoriums, Professor Remo Laschet, widmet sich gerade die­ser Aufgabe. Bis vor einer Stunde stand er im Kreissaal in Köln bei der Geburt seines vierten Kindes seiner Frau bei. Der Sohn ist gesund geboren. Prof Laschet lässt sich entschuldigen und Sie alle herzlich grüßen. Als stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums bin ich ein­gesprungen. Sie können aber mein Durcheinander und meine Aufregung verstehen. Ich habe nur eine Entschuldigung: wenn man Salm-Salm heißt, darf man im Folgenden ruhig mal ins Stottern kommen.

„Es gibt bei uns kein Eigentum mehr." So äußerte sich in diesen Tagen der Teilnehmer an einer Diskussion über das Eigentumsrecht. Diese Feststellung ist zweifellos falsch. Insbeson­dere in einem internationalen Vergleich des deutschen Rechtssystems mit anderen hält die These kaum stand. Wichtig ist aber, es gibt zu wenig Eigentum in Deutschland. Ich möchte Ihnen einige Zahlen nennen, erschreckende Zahlen. Die Wohnungseigentumsbildung in Deutschland geht zurück. 1983 besaßen noch gut 42 % der 30-40jährigen-Haushalte Wohnei­gentum. 1998 waren es nur noch knapp 36 %. Die Jüngeren haben weniger Wohneigentum als noch vor 15 Jahren. Im internationalen Vergleich stehen wir am Schlusslicht in Westeuropa. In Großbritannien und den USA wohnen jeweils rund zwei Drittel aller Haushalte in den ei­genen 4 Wänden, während im früheren Bundesgebiet mit 46 % nicht einmal jeder 2. ein eige­nes Heim besitzt. Für Gesamtdeutschland sind es nur 42 %. Auch in Südeuropa, in Italien z.B., liegt die aggregierte Wohneigentumsquote schon seit Jahrzehnten über den deutschen Verhältnissen und stieg von 46 % im Jahre 1981 auf über 62 % Anfang der 90 'iger Jahre.

Auch beim geistigen Eigentum haben wir keine erfreuliche Entwicklung. So steigt zwar die Zahl der Patentanmeldungen beim Patentamt in München deutlich, aber es sank die Zahl der Anteile inländischer Patente von knapp 80 % auf weniger als 60 %. Das die Zahl der Insol­venzen steigt, liest man in diesen Tagen allenthalben. Auch das hat mit Eigentum zu tun, wenn auch mit dessen Untergang. Noch bedenklicher, auch die Sparquote geht zurück und zwar in den Jahren seit 1999 bis heute um 10 %.Soweit zu den Zahlen.

Die falsche These „Es gibt bei uns kein Eigentum mehr." scheint aber andererseits Ausdruck eines Unbehagens. Dieses macht sich offenbar bei denen breit, die mit dem Einsatz ihres Ei­gentums Verantwortung übernehmen und sich dabei zuweilen durch die vom Gesetzgeber oder durch die Wirklichkeit konkretisierte Sozialisierung ihres Eigentumsrechts eingeschnürt fühlen. Das gilt für ganz unterschiedliche Bereiche. Der Kreative wird einen Angriff auf sein geistiges Eigentum beispielsweise in seinen beschränkten Möglichkeiten sehen, Urheber­rechtsverletzungen durch technisch mögliche Vervielfältigung mit Erfolg Einhalt zu gebieten. Der Unternehmer sieht sich vom Staat immer umfangreicher in die Pflicht genommen, ei­gentlich staatliche Aufgaben auf seine Kosten zu organisieren. Der Grundeigentümer fühlt sich oft zu stark durch Mietrecht, Denkmal- und Naturschutz in Anspruch genommen. Si­cherlich sind dies alles subjektive Eindrücke, die aber gleichwohl nicht einfach mit dem Hin­weis auf massive Eigeninteressen abzutun sind. Das Eigentum ist Basis der Freiheit, es ist Basis der hiesigen sozialen Marktwirtschaft und wird zurecht als Triebfeder der wirtschaftli­chen Entwicklung angesehen. Eigentumssicherheit ist Voraussetzung für Wohlstand und Wohlergehen aller. Bei all denen, die ihr Eigentumsrecht verantwortlich ausüben, steht in der Regel völlig außer Zweifel, dass das Eigentum sozialpflichtig ist. Grundgesetz Art. 14, Abs. 2: Eigentum verpflichtet. Jede einzelne Beeinträchtigung des Eigentums in den genann­ten Bereichen mag für sich betrachtet bei einem objektiven Blick nicht nennenswert sein. Die Kumulation von Beeinträchtigungen jedoch kann in der Tat das Eigentumsrecht einschnüren und berechtigt das Gefühl aufkommen lassen, von der Verfügbarkeit über das Eigentum, die ein wesentlicher Bestandteil ist, sei nicht viel übrig geblieben.

Vor diesem Hintergrund hat sich der gemeinnützige Verein "Kuratorium Eigentum in Deutschland" gebildet, der sich anschickt, in eine "Deutsche Stiftung Eigentum" umgewandelt zu werden und der heute den ersten "Bericht zur Lage des Eigentums", den dieser Verein in Auftrag gegeben hat, dem Deutschen Bundestag überreicht. Ich freue mich deshalb besonders, die Vertreter des Deutschen Bundestages, an ihrer Spitze die Vizepräsidentin des Bundesta­ges, Frau Dr. Antje Vollmer und den Vizepräsidenten des Bundestages, Herrn Dr. Hermann Solms, sehr herzlich hier unter uns begrüßen zu können.

Ich begrüße alle Abgeordneten aller Fraktionen, die heute zu uns gekommen sind sehr, sehr herzlich, die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse, ich sehe z.B. den Vorsitzenden des Agrarausschusses Herrn Carstensen, viele andere Damen und Herren ganz herzlich hier heute unter uns. Ich begrüße die Vertreter der Bundesministerien, die Vertreter der Landesvertre­tungen und ich begrüße auch die Vertreter der Verbände. Dieses hier ist keine Verbandsver­anstaltung, auch wenn wir in einem Verbandshaus tagen, ist dies eine Veranstaltung, ein Un­ternehmen, ein Verein freier selbstständig denkender Menschen, Persönlichkeiten, die sich für den Eigentumsschutz einsetzen. Deshalb seien trotzdem, auch wenn es keine Verbandsveran­staltung ist, sondern eine Veranstaltung, die ohne Lobbyismus, ohne Tagespolitik überpartei­lich tätig ist, die Verbände, die dieses durch ihre Anwesenheit heute unterstützen, herzlich begrüßt. Die europäischen Grundbesitzerverbände, mit denen eine gute Vorarbeit geleistet wurde. Ich begrüße sehr herzlich den Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer mit ihrem Präsidenten Dr. Jahn. Ich begrüße sehr herzlich die Deutschen Landfrauen, den Bundesverband der Deut­schen Industrie, die Arbeitgeberverbände, den Bundesverband Deutscher Wohnungsunternehmen und ich sage den Hausherren hier, der Deutschen Industrie- und Handelskammer, ganz herzlich Dank. Ich begrüße die Vertreter der Kirchen und ich heiße ganz besonders den Festredner des heutigen Tages, Herrn Prof Dr. Paul Kirchhof, herzlich in unserer Mitte will­kommen.

Ich freue mich auch, dass die Verfasser des 1. Berichts zur Lage des Eigentums in Deutsch­land, den wir heute übergeben, an ihrer Spitze Prof. Dr. Otto Depenheuer und die Professoren Dr. Thomas von Danwitz und Prof. Dr. Christoph Engel heute ihre Anwesenheit möglich ma­chen konnten. Herzlich willkommen.

Der Bericht zur Lage des Eigentums zeichnet ein ordentliches, aber nicht ein glücklich ma­chendes Bild. Denn ungeklärt bleibt, wie ich schon erwähnte, die Frage, wie der Eigentums­schutz zu gewährleisten ist, wenn nicht schon eine konkrete Maßnahme das Eigentum beein­trächtigt, sondern wenn erst die Anhäufung von vielen einzelnen, kumulativen Maßnahmen dazu führt, dass es zu einem möglicherweise rechtsstaatswidrigen Gesamteingriff in das Ei­gentumsgrundrecht kommt. Auf europäischer Ebene gibt es für die zuständigen Institutionen eine Reihe von Hausaufgaben zu erledigen. Im Wirtschaftsvölkerrecht hingegen gibt es be­achtliche Fortschritte angesichts der widerstreitenden, weltweit unterschiedlichen Interessen.

Auf all diese Punkte in der Zukunft hinzuweisen und die Finger in die noch offenen Wunden, Blessuren oder auf die Prellungen zu legen, hat sich das Kuratorium Eigentum in Deutschland zur Aufgabe gemacht. Dieses Kuratorium will die Patenschaft für das Eigentum übernehmen. Es wird in seinen wirtschaftlichen Möglichkeiten auch solche wissenschaftlichen Projekte begleiten und betreuen, die zur Klärung offener Eigentumsfragen beitragen helfen. Das wird unaufgeregt, wissenschaftlich belegt und fernab von aller Partei- und Tagespolitik zu gesche­hen haben. Der Verein und später die Deutsche Stiftung Eigentum werden den nunmehr vor­gelegten 1. Bericht zur Lage des Eigentums fortschreiben und den Schutz des Eigentums mo­derat, aber mit fester Stimme vorantragen. Ein starkes Eigentum sichert wirtschaftliche Betä­tigung und eine prosperierende Wirtschaft sichert die Freiheit. Insofern ist Eigentumsschutz Freiheitsschutz.

Ich danke Ihnen.