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Deutschen Stiftung Eigentum!
Artikels 14 I Satz 1 des Grundgesetzes bestimmt:
"Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet"
Dieses Grundrecht eines jeden Bürgers zu vertreten und einzufordern, ist das Anliegen der Deutschen Stiftung Eigentum.
Das Grundgesetz gewährleistet in seiner über 60 jährigen Erfolgsgeschichte Freiheit und Eigentum als Eckpfeiler unserer demokratischen Gesellschaftsordnung. Diese Rechtsgüter sind Grundlage der friedlichen Entwicklung in Deutschland, des wirtschaftlichen Erfolgs und der nationalen Wiedervereinigung.
Jede erfolgreiche Errungenschaft birgt jedoch die Gefahr in sich, als allzu selbstverständlich hingenommen zu werden. Eingriffe des Gesetzgebers in die Eigentums-rechte in den unterschiedlichsten Bereichen - sei es im Urheberrecht, in den Rechten der Unternehmen oder im Bereich des Grundeigentums, sind immer wieder erneute Beeinträchtigungen des Grundrechts am Eigentum. Dabei mag jede einzelne Einschränkung für sich gesehen nicht einschneidend sein. In der Anhäufung kommt es jedoch zu verfassungswidrigen Eingriffen, die über die Verpflichtung in Art 14 Absatz 2 GG zur Sozialpflichtigkeit hinausgehen.
Hier will die Deutsche Stiftung Eigentum ansetzen und hat die "institutionelle Patenschaft" für das Grundrecht auf Eigentum übernommen. Wir wollen das Eigentum als Rechtsinstitut aus seiner rechtspolitischen Defensivhaltung herausführen und öffentliches Vertrauen in Eigentum und Eigentümer aufbauen. Jede Generation sollte erkennen, was Eigentum leistet, warum es seit den Anfängen der modernen Verfassungsstaatlichkeit stets in die Verfassungsurkunden aufgenommen wurde und es sich lohnt, auch heute für das Privateigentum einzutreten.